Rechtsprechung
   BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5123
BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90 (https://dejure.org/1991,5123)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1991 - 1 BvR 381/90 (https://dejure.org/1991,5123)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90 (https://dejure.org/1991,5123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Buchpreisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Bei der Konkretisierung und Anwendung der Generalklauseln ist insoweit die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Danach muß sich aus dem Sachvortrag eines Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechts, auf das er sich beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Dies gilt ebenso für eine entgegen Art. 177 Abs. 3 EWGV unterbliebene Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (vgl. BVerfGE 73, 339 [366 ff.]).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Zum Erlaß solcher Bestimmungen kann der Gesetzgeber von Verfassungs wegen zum Schutz des wirtschaftlich schwächeren Vertragspartners unter gewissen, wenn auch engen Voraussetzungen gehalten sein (vgl. BVerfGE 81, 242 [255]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bietet insoweit jedoch nur Schutz gegen objektive Willkür, nicht gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 75, 223 [245]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Die normalen Subsumtionsvorgänge sind so lange nicht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestellt, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Zur Zulässigkeit der Rüge, Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt, gehören aber auch Darlegungen darüber, daß die Entscheidung gerade auf dem geltend gemachten Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist bei der Rechtsanwendung erst dann verletzt, wenn deren Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 26.11.1986 - 1 BvR 1091/85

    Verfassungsmäßigkeit der Preisbindung im Buchhandel

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23

    Großhandelszuschläge II

    Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift - wie hier - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (zur Buchpreisbindung vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht