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BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Buchpreisbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
- BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Bei der Konkretisierung und Anwendung der Generalklauseln ist insoweit die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]). - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Danach muß sich aus dem Sachvortrag eines Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechts, auf das er sich beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 137 [150]). - BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Dies gilt ebenso für eine entgegen Art. 177 Abs. 3 EWGV unterbliebene Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (vgl. BVerfGE 73, 339 [366 ff.]).
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Zum Erlaß solcher Bestimmungen kann der Gesetzgeber von Verfassungs wegen zum Schutz des wirtschaftlich schwächeren Vertragspartners unter gewissen, wenn auch engen Voraussetzungen gehalten sein (vgl. BVerfGE 81, 242 [255]). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bietet insoweit jedoch nur Schutz gegen objektive Willkür, nicht gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 75, 223 [245]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Die normalen Subsumtionsvorgänge sind so lange nicht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestellt, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Zur Zulässigkeit der Rüge, Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt, gehören aber auch Darlegungen darüber, daß die Entscheidung gerade auf dem geltend gemachten Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Der allgemeine Gleichheitssatz ist bei der Rechtsanwendung erst dann verletzt, wenn deren Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; st. Rspr.). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 26.11.1986 - 1 BvR 1091/85
Verfassungsmäßigkeit der Preisbindung im Buchhandel
- BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
Großhandelszuschläge II
Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift - wie hier - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (zur Buchpreisbindung vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13).